Recht
DSGVO im Salon: was wirklich verlangt wird
Datenschutz klingt nach Bürokratie, ist im Salon aber überschaubar – wenn man die Grundlagen kennt. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber Orientierung.
Welche Daten du überhaupt verarbeitest:
Name, Kontaktdaten, Termine, Behandlungsnotizen, bei Kosmetik auch Gesundheitsangaben (Allergien, Medikamente). Letztere gelten als besonders schützenswert und brauchen eine ausdrückliche Einwilligung.
Einwilligung heißt aktiv und freiwillig:
Ein vorangekreuztes Kästchen genügt nicht. Für Newsletter braucht es ein echtes Opt-in, idealerweise mit Bestätigungsmail (Double Opt-in). Für Vorher-Nachher-Fotos auf Instagram brauchst du eine separate, schriftliche Einwilligung – die Behandlung selbst deckt das nicht ab.
Aufbewahren und löschen:
Daten werden so lange gespeichert, wie sie gebraucht werden oder gesetzliche Fristen es verlangen (Rechnungen: zehn Jahre). Danach werden sie gelöscht. Kund:innen haben das Recht, Auskunft zu verlangen und Löschung zu fordern.
Die Praxis:
Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, eine Datenschutzerklärung auf der Website, Verträge mit Dienstleistern, die Daten für dich verarbeiten (Buchungssoftware, Newsletter-Tool), und abschließbare Schränke für Papierakten. Das ist der Kern.
Merke:
Der häufigste Fehler ist nicht die fehlende Doku, sondern das Foto auf Instagram ohne Einwilligung. Frag – schriftlich, einmal, freundlich.
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